Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der actric GmbH
für den Verkauf des alx.® an Unternehmer (B2B)
Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Vertragspartner ist die actric GmbH, Königstraße 28, 87435 Kempten (Allgäu), Deutschland,
Geschäftsführer: Dominic Zengerle und Christoph Riederer. Amtsgericht Kempten HRB 17201, USt-IdNr. DE363653251.

Abweichende AGB des Kunden gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung in Textform.
Individuelle Vereinbarungen und die Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme des individuell gefertigten alx.® einschließlich der ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung und vereinbarten Spezifikationen. Der alx.® wird ausschließlich für gewerbliche Kunden hergestellt.

3. Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend. Die Bestellung ist ein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung der actric GmbH zustande.

4. Individuelle Fertigung

Jeder alx.® wird auftragsbezogen gefertigt. Erforderliche Informationen sind rechtzeitig bereitzustellen. Änderungen nach Produktionsbeginn bedürfen der Zustimmung und können Mehrkosten sowie Lieferzeitverlängerungen verursachen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 25 % Anzahlung bei Vertragsabschluss. Die Fertigung beginnt erst nach Zahlungseingang der Anzahlung. Weitere Zahlungsmeilensteine werden individuell vereinbart. Rechnungen sind mangels anderer Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6. Lieferung und Installation

Lieferung und Installation erfolgen durch die actric GmbH oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen. Installation und Inbetriebnahme sind im Kaufpreis enthalten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Verbindliche Liefertermine bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Höhere Gewalt verlängert Lieferfristen angemessen.

7. Gefahrübergang

Der Gefahrübergang erfolgt erst nach vollständiger Installation und schriftlicher Abnahme.

8. Abnahme

Nach erfolgreicher Installation erfolgt eine gemeinsame Funktionsprüfung. Die Abnahme erfolgt mittels schriftlichem Abnahmeprotokoll. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Wesentliche Mängel werden innerhalb angemessener Frist beseitigt.

9. Untersuchungs- und Rügepflicht

Es gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.

10. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über Sach- und Rechtsmängel. Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen werden nicht verkürzt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der actric GmbH, soweit gesetzlich zulässig.

11. Software-Abonnement

Der Betrieb des alx.® setzt ein separates Software-Abonnement voraus. Das Abonnement umfasst Software, Updates und Support. Das Nutzungsrecht ist einfach, nicht ausschließlich und nicht übertragbar. Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit. Kündigungsfrist: drei Monate zum Monatsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht an der Software.

12. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der actric GmbH.

13. Haftung

Die Haftung richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

14. Höhere Gewalt

Kann die actric GmbH ihre Leistungen wegen höherer Gewalt oder anderer nicht zu vertretender Umstände nicht rechtzeitig erbringen, verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen angemessen.

15. Datenschutz

Der alx.® verarbeitet bei bestimmungsgemäßer Nutzung keine personenbezogenen Daten.

Personenbezogene Daten aus der Vertragsabwicklung werden ausschließlich nach den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet.

16. Medizinprodukterecht

Der alx.®ist kein Medizinprodukt und darf ausschließlich entsprechend seinem vorgesehenen Verwendungszweck eingesetzt werden.

17. Geistiges Eigentum

Sämtliche Schutzrechte verbleiben bei der actric GmbH. Der Kunde erhält ausschließlich die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte.

18. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich.

19. Export und gesetzliche Vorschriften

Der Kunde hält alle anwendbaren Export-, Zoll- und Sanktionsvorschriften ein.

20. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Kempten (Allgäu).

21. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig.

Stand: Juli 2026